5 Fakten zu Umweltverträglichkeitsprüfungen
In Bezug auf die Sorgfaltspflicht Phase I und II Umwelt Site Assessments (ESAs) sind wichtige Voraussetzungen für Investoren oder Entwickler, die gewerbliche oder industrielle Immobilien kaufen. Ohne den Vorteil einer Phase-I-ESA kann die Entdeckung widriger Umweltbedingungen nach einem Immobilienkauf möglicherweise dazu führen, dass der neue Eigentümer die volle Haftung für Dekontamination oder Sanierung trägt.
Grundlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung
In diesem kurzen Blogbeitrag werden fünf grundlegende Fakten zu ESAs der Phasen I und II erläutert, die sich insbesondere für Erstkäufer von Gewerbeimmobilien als nützlich erweisen sollten.
- Der Basisstandard für eine ESA der Phase I. ist ASTM E1527-13, das Ende 2013 von der United States Environmental Protection Agency (EPA) genehmigt wurde. Immobilienkäufer, die die CERCLA-Haftung für Umweltverschmutzung reduzieren möchten, müssen sicherstellen, dass jede Phase-I-ESA diesen Standard erfüllt.
- Die grundlegenden Komponenten einer Phase-I-ESA umfassen:
- Eine Überprüfung von Eigenschaftsdatensätzen, die normalerweise Folgendes umfasst:
- Überprüfung der Titelkette
- Untersuchung der umgebenden Landnutzung
- Überprüfung vorhandener Luftbildaufzeichnungen
- Durchsuchen von Agenturunterlagen
- Im Rahmen einer Phase-I-ESA wird keine physische Probenahme durchgeführt.
- Phase-II-ESAs sind physikalische Untersuchungen unter der Oberfläche, die durchgeführt werden, wenn während Phase-I-ESAs Hinweise auf Kontaminanten festgestellt werden. In einigen Fällen konzentrieren sich die Untersuchungen möglicherweise auf andere Kontaminanten als diejenigen, die bei der Inspektion unter der Oberfläche sichtbar werden.
- Eine Phase-II-ESA umfasst die Probenahme und Analyse von Elementen wie Boden, Bodendampf und Grundwasser , Abfallstoffe oder Raumluft, abhängig von den Ergebnissen der Phase-I-Bewertung.
Auf Bewertungsergebnisse einwirken
Käufer von Gewerbeimmobilien mit ESAs der Phasen I und II durchgeführt kann auf einer Sanierung durch den bestehenden Eigentümer bestehen oder den Angebotspreis entsprechend den Kostenschätzungen für die Sanierung senken (vorausgesetzt, es liegen Hinweise auf eine Kontamination vor). Landen Sie nicht selbst oder Ihr Unternehmen mit der Haftung für die Sanierung gefährlicher Stoffe nach a Kauf von Gewerbeimmobilien. Entdecken Sie Umweltprobleme vorab mit einer von ATC durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung.
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