Bestellnummer 666-B / 2021
Bestellnummer 666-B / 2021
Zusammenfassung: Erweiterung von Maßnahmen für den Flugverkehr zum und vom portugiesischen Festland.
Im Zusammenhang mit der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten epidemiologischen Situation und den außergewöhnlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit COVID-19 wurden die Verbot des Flugverkehrs von und nach Portugal bis zum 17. April 2020 aller Flüge von und nach Ländern, die nicht Teil der Europäischen Union sind, mit bestimmten Ausnahmen durch die Verordnung Nr. 3427-A / 2020 vom 18. März nacheinander verlängert bis 15.59 Uhr am 15. Januar unter Berücksichtigung der Bewertung der epidemiologischen Situation in Portugal und der Europäischen Union sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission.
Berücksichtigung der Empfehlung des Rates (EU) 2020 / 2169 vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der Empfehlung des Rates (EU) 2020/912 vom 30. Juni 2020 zur vorübergehenden Beschränkung In Bezug auf nicht wesentliche Reisen für die EU und die mögliche Aufhebung einer solchen Beschränkung bleibt die Notwendigkeit bestehen, Maßnahmen zur Einschränkung des Flugverkehrs auszuweiten, die den aktuellen Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit angemessen entsprechen.
Der Präsident da República erneuerte die Erklärung des Ausnahmezustands im gesamten Staatsgebiet durch das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 6-B / 2021 vom 13. Januar, wobei die Regierung durch Verordnung durch das Dekret Nr. 3-A / 2021 mit seiner Vollstreckung fortfährt
Angesichts des aktuellen epidemiologischen Kontextes ist es daher wichtig, ein ordnungsgemäßes Flugverkehrsregime auf dem portugiesischen Festland zu gewährleisten.
konjugierte Bestimmungen in Absatz 1 von Artikel 18 Absatz 1 von Artikel 19 Absatz 1 von Artikel 27 und Artikel 29 des Gesetzesdekrets Nr. 169-B / 2019 vom 3. Dezember in seinem derzeitigen Wortlaut und von Artikel 33 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 27 / 2006, vom 3. Juli, in seinem derzeitigen Wortlaut der Minister für Staat und Wirtschaft Ausländer, der Minister für nationale Verteidigung, der Minister für innere Verwaltung, der Gesundheitsminister und der Minister für Infrastruktur und Wohnungswesen bestimmen Folgendes:
1 – Genehmigung des Flugverkehrs zum und vom portugiesischen Festland für alle Flüge nach und aus den Ländern der Europäischen Union, den mit dem Schengen-Raum verbundenen Ländern (Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz).
2 – Genehmigen Sie Flüge von und nach Ländern und speziellen Verwaltungsregionen, deren epidemiologische Situation ist gemäß der Empfehlung des Rates (EU) 2020/2169 vom 17. Dezember 2020 über Flugverbindungen mit Portugal, die in die dieser Verordnung beigefügte Liste aufgenommen wurde, deren Bestandteil sie ist, vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit gemäß Anhang I. der oben genannten Empfehlung sowie die Einreise von Einwohnern in Ländern, die auf der Liste aufgeführt sind, nach Portugal, wenn sie nur internationale Transits oder Flughafentransfers durchgeführt haben. befindet sich in Ländern, die nicht Teil davon sind.
3 – Genehmigung des Flugverkehrs zum und vom portugiesischen Festland für alle Flüge von und nach Ländern, die nicht Teil der Europäischen Union sind oder die nicht mit der EU verbunden sind Schengen-Raum, ausschließlich für wesentliche Fahrten, unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze.
4 – Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes werden wesentliche Fahrten unter den in der Empfehlung (EU) genannten Bedingungen berücksichtigt. 2020/912 des Rates vom 30. Juni 2020, nämlich diejenigen, die den Transit oder die Ein- oder Ausreise von Portugal ermöglichen sollen:
a) Bürger der Europäischen Union, Staatsangehörige von Staaten, die mit dem Schengen verbunden sind Gebiet und Familienangehörige gemäß der Richtlinie 2004/38 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 sowie Drittstaatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben;
b) Drittstaatsangehörige, die aus beruflichen Gründen reisen Staatsangehörigkeit, Studium, Familienzusammenführung aus gesundheitlichen oder humanitären Gründen.
5 – Genehmigung von Flügen zur Unterstützung der Rückkehr von Staatsangehörigen oder Inhabern von Aufenthaltsgenehmigungen auf dem portugiesischen Festland sowie des anerkannten humanitären Charakters durch die zuständigen Dienste des Regierungsbereichs für auswärtige Angelegenheiten und durch die zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt sowie durch die Flüge, die die Rückkehr ausländischer Staatsbürger auf dem portugiesischen Festland in die jeweiligen Länder ermöglichen sollen, sofern dies vorgesehen ist Solche Flüge werden von den zuständigen Behörden dieser Länder nach vorheriger Aufforderung und Vereinbarung und unter Einhaltung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit gefördert.
6 – Passagiere auf Flügen gemäß Nr.3, mit Ausnahme von Kindern, die nicht 24 Monate alt sind, legen Sie nur den Nachweis eines Labortests (RT-PCR) für das Screening auf SARS-CoV-2-Infektion vor, mit einem negativen Ergebnis, das innerhalb von 72 Stunden zuvor durchgeführt wurde bis zum Zeitpunkt der Abreise.
7 – Staatsangehörige und Ausländer mit legalem Wohnsitz im Inland und deren Familien sowie in Portugal akkreditierte Diplomaten, die Passagiere auf Flügen gemäß den Absätzen 3 und 3 sind 5 und dass unter Verstoß gegen die Pflicht, einen Nachweis über einen Labortest zum Screening auf eine Infektion durch SARS-CoV-2 mit einem negativen Ergebnis gemäß den Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes vorzulegen, weiterhin mit dem Versand fortzufahren, werden von den zuständigen Behörden weitergeleitet bei der Ankunft im Inland den oben genannten Test auf eigene Kosten an einem bestimmten Ort innerhalb des Flughafens durchzuführen, der von ANA – Aeroportos de Portugal, SA, durch einen Fachmann bereitgestellt wird Zu diesem Zweck aktivierte Gesundheitsdienste, und dieser Dienst kann an Dritte vergeben werden.
8 – Bürger, die ausnahmsweise unter Verstoß gegen die Pflicht von Bord gehen, einen Nachweis über Labortests vorzulegen, um nach SARS-CoV-Infektionen zu suchen -2 mit Bei einem negativen Ergebnis müssen sie die Prüfung bei Ankunft im Inland auf eigene Kosten an einem geeigneten Ort innerhalb des Flughafens gemäß den Bestimmungen der vorherigen Nummer durchführen und den in Artikel 3 Absatz 3 von Das Gesetzesdekret Nr. 28-B / 2020 vom 26. Juni in der aktuellen Fassung.
9 – Fluggesellschaften, die Fluggästen erlauben, ohne den in Nr. 6 genannten Test einzusteigen, verstoßen gegen die Pflichten, die in Artikel 2 Absatz i) des Gesetzesdekrets Nr. 28-B / 2020 vom 26. Juni in seinem derzeitigen Wortlaut festgelegt sind und Gegenstand eines Verwaltungsvergehens gemäß Artikel 3 Absatz 2 desselben sind Diplom.
10 – Die Anwendung der in der vorherigen Nummer vorgesehenen Geldbußen ist oder die Einschiffung von Staatsangehörigen und Ausländern mit legalem Wohnsitz im Inland und ihren Familienangehörigen gemäß der Richtlinie 2004/38 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 sowie von in Portugal akkreditierten Diplomaten ohne die Test gemäß Absatz 6 für Flüge mit Ursprung in afrikanischen Ländern mit Portugiesisch als Amtssprache und für Flüge zur Unterstützung der Rückkehr von Staatsbürgern oder Inhabern von Aufenthaltsgenehmigungen auf dem portugiesischen Festland oder humanitärer Natur.
11 – Die in den Absätzen 7 und 8 genannten Passagiere warten an ihrem eigenen Platz innerhalb des Flughafens bis zur Benachrichtigung über das negative Ergebnis.
12 – Ausländische Staatsbürger, die ohne die in Absatz 6 genannte Prüfung einsteigen oder deren Transitkräfte Wenn Sie Flughafeneinrichtungen verlassen, muss die Einreise in das Hoheitsgebiet verweigert werden, da das Unternehmen Gegenstand der in Artikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 37-A / 2020 vom 15. Juli vorgesehenen Ordnungswidrigkeit ist.
13 – Maßnahmen Die für die in den Absätzen 1 und 2 genannten Länder geltenden Gesundheitsbedingungen werden gemäß den von den jeweiligen Ländern getroffenen Entscheidungen neu bewertet.
14 – Die aus dieser Anordnung resultierenden Verbote gelten nicht für staatliche Flugzeuge und die Streitkräfte Bewaffnet für Flugzeuge, die das Spezialgerät zur Bekämpfung ländlicher Brände integrieren oder integrieren werden, Flüge für den ausschließlichen Transport von Fracht und Post, medizinische Notfälle und technische Zwischenstopps für nichtkommerzielle Zwecke.
15 – Die Minister von Inneres und Gesundheit können im Wege einer gemeinsamen Verordnung spezifische Maßnahmen zur Gesundheitskontrolle ergreifen, die je nach Herkunft der Flüge gemäß der Empfehlung des Rates (EU) 2020/2169 vom 17. Dezember 2020 und der Bewertung der Flüge erforderlich sind epidemiologische Situation durch die Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten.
16 – Dieser Versand wird von 00:00 Uhr am 15. Januar 2021 bis 23:59 Uhr am 30. Januar 2021 wirksam und kann sein jederzeit überarbeitet, abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Situation.
14. Januar 2021. – Minister für Staat und auswärtige Angelegenheiten, Augusto Ernesto Santos Silva. – Der Verteidigungsminister João Titterington Gomes Cravinho. – Der Minister für innere Verwaltung, Eduardo Arménio do Nascimento Cabrita. – Die Gesundheitsministerin Marta Alexandra Fartura Braga Temido de Almeida Simões. – Der Minister für Infrastruktur und Wohnungsbau, Pedro Nuno de Oliveira Santos.
ANHANG
Liste der Länder und Sonderverwaltungsregionen gemäß Absatz 2
Länder
1 – Australien
2 – China
3 – Südkorea
4 – Japan
5 – Neu Seeland
6 – Ruanda
7 – Singapur
8 – Thailand
Besondere Verwaltungsregionen
1 – Hongkong
2 – Macau