Kann ich zweimal Insolvenz anmelden?
Wenn Sie in der Vergangenheit Insolvenz angemeldet haben und sich jetzt in einer ähnlichen Situation befinden, fragen Sie sich möglicherweise, ob Sie zweimal Insolvenz anmelden können. Tatsächlich gibt es keine Begrenzung für die Häufigkeit, mit der Sie Insolvenz anmelden. Es kann jedoch eine zeitliche Begrenzung zwischen dem Zeitpunkt der zweiten Einreichung geben.
Bei Ihrer zweiten, dritten oder vierten Insolvenz ist es wichtig, die Beschränkungen und Einschränkungen zu kennen, mit denen Sie konfrontiert sind. Bei Luftman, Heck & Associates, haben unsere Insolvenzanwälte in Ohio jahrelange Erfahrung darin, Menschen bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation zu helfen.
Um mit unserem kompetenten Team über die Qualifizierung zu sprechen Zögern Sie nicht, uns noch heute unter (216) 586-6600 zu kontaktieren.
Faktoren, die sich darauf auswirken, wann Sie zweimal Insolvenz anmelden können
Es gibt mehrere Faktoren, die Sie bei Ihrer Entscheidung beeinflussen können wenn Sie zweimal Insolvenz anmelden sollten. Dazu gehören:
- Die vorherige Art der Insolvenz, die Sie angemeldet haben, und die, die Sie jetzt einreichen möchten
- Wenn Sie die Insolvenz zum ersten Mal angemeldet haben
- Unabhängig davon, ob Ihr ursprünglicher Fall mit Vorurteilen abgewiesen, abgewiesen oder abgewiesen wurde
Beschränkungen im Zusammenhang mit der mehrmaligen Einreichung von Insolvenzen
Für die Einreichung gelten verschiedene Fristen Insolvenz mehr als einmal, einschließlich der folgenden:
Kapitel 7 bis Kapitel 7 Insolvenz
Wenn Sie eine zweite (oder nachfolgende) Insolvenz nach Kapitel 7 einreichen möchten, müssen Sie dies tun Warten Sie acht Jahre zwischen den Einreichungen.
Kapitel 7 bis Kapitel 13 Insolvenz
Sie haben Anspruch auf eine Entlastung, wenn Sie nach Kapitel 7 Insolvenz anmelden, solange vier Jahre vergangen sind zwischen den beiden Einreichungen.
Kapitel 13 bis Kapitel 13 Insolvenz
Sie können erst mindestens zwei Jahre nach Ihrer ersten Einreichung in Kapitel 13 ein weiteres Kapitel 13 einreichen. Beachten Sie jedoch, dass Insolvenzen nach Kapitel 13 in der Regel etwa drei bis fünf Jahre dauern, sodass Sie abhängig von der verstrichenen Zeit möglicherweise direkt nach Abschluss Ihres ersten Falls erneut einen Antrag stellen können.
Kapitel 13 bis Kapitel 7 Insolvenz
Um Kapitel 7 nach einer Insolvenz nach Kapitel 13 einzureichen, müssen Sie mindestens sechs Jahre warten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es hiervon Ausnahmen gibt. Sie müssen die sechs Jahre zwischen den Einreichungen nicht warten, wenn:
- In der ersten Einreichung in Kapitel 13 haben Sie Ihre Schulden getilgt.
- Sie haben 70 Prozent aller ungesicherten Schulden bezahlt Schulden, und Ihr Plan war in gutem Glauben
Grenzen, wenn Ihr Insolvenzverfahren aufgrund von Vorurteilen abgewiesen wurde
Wenn Ihr Fall mit Vorurteilen abgewiesen wird, können Sie zusätzlichen Einschränkungen ausgesetzt sein, wenn es geht darum, zweimal Insolvenz anzumelden. Häufige Gründe für die Abweisung von Insolvenzfällen auf diese Weise sind:
- Sie haben gerichtliche Anordnungen missachtet
- Sie haben Ihre Insolvenz abgewiesen, nachdem ein Gläubiger die Befreiung vom automatischen Aufenthalt beantragt hatte
- Sie haben Vermögenswerte versteckt
- Verspätete Gläubiger
Wenn es darum geht, Insolvenzfälle mit Vorurteilen abzuweisen, können Richter Diskretion üben. Aufgrund Ihres Verhaltens, das das Insolvenzsystem missbraucht hat, kann es Ihnen untersagt sein, jemals wieder Insolvenz anzumelden, Schulden zu begleichen und vieles mehr.
Wenden Sie sich an unsere Insolvenzanwälte in Ohio bei Luftman, Heck & Associates
Insolvenz kann eine stressige Zeit in Ihrem Leben sein. Darüber hinaus kann es noch komplexer sein, zweimal vor dem Bankrott zu stehen. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, die Hilfe eines erfahrenen Insolvenzanwalts in Ohio in Anspruch zu nehmen. Bei Luftman, Heck & Associates, kann unser Team Ihnen bei der Entscheidung helfen, welcher Weg am besten ist, wenn Sie zweimal Insolvenz anmelden müssen.
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