Nationale Presse
Verordnung Nr. 630 vom 17. DEZEMBER 2020
sieht die außergewöhnliche und vorübergehende Beschränkung der Einreise von Ausländern in das Land jeder Nationalität vor, wie von der Nationalen Gesundheitsüberwachungsagentur – Anvisa empfohlen.
DIE MINISTER DES VORSTANDS VON CASA CIVIL DA PRÄSIDENZ DER REPUBLIK, GERECHTIGKEIT UND ÖFFENTLICHEN SICHERHEIT UND GESUNDHEIT bei der Nutzung der ihnen durch die Kunst übertragenen Befugnisse. 87, einziger Absatz, Punkte I und II der Verfassung und Kunst. 3. Kunst. 37 und art. 47 des Gesetzes Nr. 13.844 vom 18. Juni 2019 und im Hinblick auf die Bestimmungen der Kunst. 3. Kap. Punkt VI des Gesetzes Nr. 13.979 vom 6. Februar 2020 und
unter Berücksichtigung der Notstandserklärung für die öffentliche Gesundheit von internationaler Bedeutung durch die Weltgesundheitsorganisation am 30. Januar 2020 als ein Ergebnis einer Infektion des Menschen durch das CoronavirusSARS-CoV-2 (covid-19);
In Anbetracht dessen, dass es sich um ein Prinzip der nationalen Politik für öffentliche Sicherheit und soziale Verteidigung handelt, das in Punkt VI der Bildunterschrift vorgesehen ist . 4 des Gesetzes Nr. 13.675 vom 11. Juni 2018 über die Effizienz bei der Prävention und Reduzierung von Risiken in Notsituationen, die das Leben von Menschen beeinträchtigen können;
In Anbetracht der Notwendigkeit, die Gesundheitsmaßnahmen wirksam zu gestalten, um darauf zu reagieren an die Dacovid-19-Pandemie, die in der Verordnung Nr. 356 / GM / MS vom 11. März 2020 des Gesundheitsministeriums vorgesehen ist;
In Anbetracht der Tatsache, dass öffentliche Dienstleistungen und wesentliche Aktivitäten Transit- und internationale Aktivitäten sind Personenbeförderung und Transport, Lagerung, Lieferung und Frachtlogistik im Allgemeinen, wie in den Punkten V und XXII von § 1 der Kunst beschrieben. 3 des Dekrets Nr. 10.282 vom 20. März 2020; und
In Anbetracht der Manifestation der National Health Surveillance Agency – Anvisa mit der Empfehlung einer außergewöhnlichen und vorübergehenden Beschränkung der Einreise in das Land beschließen sie:
Art. 1. Diese Verordnung sieht die außergewöhnliche und vorübergehende Beschränkung der Einreise von Ausländern jeglicher Staatsangehörigkeit in das Land gemäß den Bestimmungen von Punkt VI der Bildunterschrift vor. 3 des Gesetzes Nr. 13.979 vom 6. Februar 2020 aufgrund einer technischen und begründeten Empfehlung der National Health Surveillance Agency – Anvisa aus gesundheitlichen Gründen im Zusammenhang mit dem Risiko einer Kontamination und Verbreitung des CoronavirusSARS-CoV-2 (covid-19) ).
Art. 2 Die Einreise von Ausländern jeglicher Nationalität in das Land ist auf der Straße, auf anderen terrestrischen Wegen oder auf dem Wasserweg beschränkt.
Art. 3 Die in dieser Verordnung genannten Beschränkungen gelten nicht für:
I – Brasilianer, geboren oder eingebürgert;
II – Einwanderer mit ständigem Wohnsitz für einen festen oder unbestimmten Zeitraum in brasilianischer Sprache Gebiet;
III – ausländischer Fachmann im Dienst einer internationalen Organisation, sofern er ordnungsgemäß identifiziert wird;
IV – bei der brasilianischen Regierung akkreditierter ausländischer Beamter;
V – Ausländer:
a) Ehepartner, Partner, Sohn, Vater oder Kurator eines Brasilianers;
b) dessen Einreise von der brasilianischen Regierung ausdrücklich genehmigt wurde vom öffentlichen Interesse oder aus humanitären Gründen; und
c) Inhaber des Nationalen Migrationsregisters; und
VI – Frachttransport.
§ 1 Die in dieser Verordnung vorgesehenen Beschränkungen verhindern nicht die Einreise von Seemannschaften auf dem Luft- oder Wasserweg zur Ausübung bestimmter Funktionen an Bord von Schiffen oder eine Plattform, die in Gewässern der Gerichtsbarkeit betrieben wird, vorausgesetzt, dass die für ihren Zustand angemessenen Migrationsanforderungen eingehalten werden, einschließlich derjenigen für ein Einreisevisum, wenn dies vom brasilianischen Rechtssystem verlangt wird.
§ 2 Die darin vorgesehenen Beschränkungen Die Verordnung verhindert nicht die von der Bundespolizei genehmigte Ausschiffung der Schiffsbesatzung zur medizinischen Hilfe oder zur Verbindung der Luftrückführung in das Herkunftsland im Zusammenhang mit betrieblichen Fragen oder der Beendigung des Arbeitsvertrags.
§ 3 Die Die in § 2 genannte Genehmigung unterliegt der Haftung für Kosten, die sich aus dem vom Spediteur mit vorheriger Zustimmung der örtlichen Gesundheitsbehörden unterzeichneten Umschlag und der Vorlage der entsprechenden Flugtickets ergeben
§ 4º Bei Einreise auf der Straße, auf anderen Land- oder Wasserstraßen gelten die in Punkt II und in den Absätzen „a“ und „c“ der Punkte V genannten Dokumente nicht für Ausländer aus der Bolivarischen Republik Venezuela.
Art.4. Die in dieser Verordnung genannten Einschränkungen verhindern nicht:
I – Durchführung grenzüberschreitender humanitärer Maßnahmen, die zuvor von den örtlichen Gesundheitsbehörden genehmigt wurden;
II – Verkehr von Grenzbewohnern in Städtezwillingen nach Vorlage eines Grenzdokuments oder eines anderen Belegen, sofern die Gegenseitigkeit bei der Behandlung von Brasilianern durch das Nachbarland gewährleistet ist; und
III – der freie Verkehr des Straßengüterverkehrs, auch wenn der Fahrer nicht in die in der Kunst genannte Rolle passt. 3, wie in der Gesetzgebung vorgesehen.
Einziger Absatz. Die Bestimmungen von Punkt II des Dokuments gelten nicht für die Grenze zur Bolivarischen Republik Venezuela.
Art. 5 Ausnahmsweise kann der Ausländer, der sich in einem Landgrenzland befindet und dieses überqueren muss, um in sein Wohnsitzland zurückzukehren, mit Genehmigung der Bundespolizei in die Föderative Republik Brasilien einreisen.
Einziger Absatz . In dem in nocaput vorgesehenen Fall:
I – der Ausländer muss direkt zum Flughafen gehen;
II – es muss eine offizielle Anfrage der Botschaft oder des Konsulats des Landes von Residenz; und
III – die entsprechenden Flugtickets müssen vorgelegt werden.
Art. 6 Die in dieser Verordnung genannten Beschränkungen hindern Ausländer nicht daran, auf dem Landweg zwischen der Föderativen Republik Brasilien und der Republik Paraguay in das Land einzureisen, sofern die für ihren Zustand angemessenen Migrationsanforderungen, einschließlich der Einreisevisa, eingehalten werden ., wenn dies vom brasilianischen Rechtssystem verlangt wird.
Art. 7 Die in dieser Verordnung genannten Beschränkungen hindern Ausländer nicht daran, auf dem Luftweg in das Land einzureisen, sofern die für ihren Zustand angemessenen Migrationsanforderungen, einschließlich der Einreisevisa, eingehalten werden, wenn dies vom brasilianischen Rechtssystem verlangt wird. P. >
§ 1 Der Reisende internationaler Herkunft, brasilianischer oder ausländischer Herkunft, muss der für den Flug verantwortlichen Fluggesellschaft vor dem Einsteigen Folgendes vorlegen:
I – Dokument zum Nachweis von Labortests (RT-PCR) zum Screening für eine SARS-CoV-2-Infektion mit einem negativen / nicht reaktiven Ergebnis, die 72 Stunden vor dem Versand durchgeführt wurde; und
II – Traveller’s Health Declaration (DSV), ausgefüllt (in gedruckter oder digitaler Form) mit der Vereinbarung über die Hygienemaßnahmen, die im Land eingehalten werden müssen.
§ 2º Die in § 1 vorgesehenen Maßnahmen treten am 30.12.2020 in Kraft.
§ 3º Die Migrationsbehörde kann auf Provokation der Sanitärbehörde die Einreise von Personen in ein nicht in Art. 1 aufgeführtes Staatsgebiet verhindern . 3, wenn sie die in § 1 vorgesehenen Anforderungen nicht erfüllen.
Art. 8º Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung bedeutet für den betreffenden Agenten:
I – zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Haftung;
II – sofortige Rückführung oder Abschiebung; und
III – Disqualifikation von Asylanträgen.
Art. 9º Die Aufsichtsbehörden können Normen ergänzen, die die Bestimmungen dieser Verordnung ergänzen, einschließlich der Gesundheitsvorschriften für Verfahren, Schiffe und Operationen.
Art. 10. Über Auslassungen in dieser Verordnung entscheidet das Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit.
Art. 11. Die Ministerien treffen im Rahmen ihrer Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen, um die Bestimmungen dieser Verordnung einzuhalten.
Art. 12. Die Verordnung Nr. 615 vom 11. Dezember 2020 der Staatsminister des Stabschefs der Präsidentschaft der Republik, Justiz und öffentliche Sicherheit, Infrastruktur und Gesundheit wird hiermit aufgehoben.
Art. 13. Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
WALTER SOUZA BRAGA NETTO
Staatsoberhaupt des Zivilhauses
ANDRÉ LUIZ DE ALMEIDA MENDONÇA
Staatsminister für Justiz und öffentliche Sicherheit
EDUARDO PAZUELLO
Staatsminister für Gesundheit