Sozialversicherung (Deutsch)
Wir können Sozialversicherungsleistungen einbehalten, um Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt, Unterhalt oder Rückerstattung für Kinder durchzusetzen. Die staatlichen Gesetze bestimmen eine gültige Pfändungsanordnung. Laut Gesetz erhalten wir aktuelle und fortlaufende monatliche Leistungen. Wir nehmen keine rückwirkenden Anpassungen vor.
Sie können sich nicht an die Sozialversicherung wenden, um Pfändungsaufträge auszuführen. Wenn Sie mit der Pfändung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an einen Anwalt oder Vertreter, bei dem das Gericht den Beschluss erlassen hat.
Delinquente Steuern
Das Finanzministerium kann Sozialversicherungsleistungen einbehalten, um überfällige Bundessteuern zu erheben Schulden. Es kann Folgendes verwenden:
- Eine Mitteilung über die Abgabe, um überfällige Bundessteuern gemäß Abschnitt 6334 (c) des Internal Revenue Code zu erheben; oder
- Das Federal Payment Levy Program zur Erhebung überfälliger Bundessteuern. Auf diese Weise kann das Finanzministerium bis zu 15 Prozent Ihrer monatlichen Sozialversicherungsleistungen einbehalten, bis Sie die Schulden zurückzahlen.
Sie können gegen die Kürzung einer Sozialversicherungsleistung im Rahmen der Steuerabgabe keine Berufung einlegen Soziale Sicherheit. Wenden Sie sich unter 1-800-829-7650 an den Internal Revenue Service, um etwaige Beschwerderechte zu besprechen.
Überfällige nicht steuerpflichtige Schulden
Das Finanzministerium kann Sozialversicherungsleistungen zum Einzug einbehalten delinquente nicht steuerliche Schulden gegenüber anderen Bundesbehörden gemäß dem Debt Collection Improvement Act von 1996 (Public Law 104-134). Das Finanzministerium kontrolliert diese Aktivität und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Sie eine nicht steuerpflichtige Schuld schulden.
Wir haben keine Kontrolle über diese Kürzung der Sozialversicherungsleistungen, und es gibt keine Berufung im Rahmen der Sozialversicherung Handlung. Wenn Sie in dieser Situation Fragen haben, wenden Sie sich unter 1-800-304-3107 an die Mitarbeiter des Finanzministeriums.